VCC News im Juli 2026

Für kurze Zeit Billionär

Taschenrechner liegt auf Kleingeld

Nach dem stark gehypten Börsengang seiner Weltraumfirma SpaceX am 12. Juni war Elon Musk für knapp zwei Wochen der erste Billionär der Geschichte. Auf 1.075 Milliarden US-Dollar taxierte der Bloomberg Billionaires Index sein Vermögen. Die hochfliegenden Hoffnungen der Kapitalmarktteilnehmer stützten sich im Wesentlichen auf die Innovations- und Überzeugungskraft des SpaceX-Gründers, dessen Ingenieure es erstmals schafften, eine Trägerrakete ins All zu schicken und anschließend wieder auf der Erde landen zu lassen.

Die nackten Unternehmenszahlen hingegen ließen schon früh Zweifel an einer Überbewertung aufkommen. Und so holten sich insbesondere Anleger, die in den ersten Tagen nach Börsengang eingestiegen sind, heftige Schrammen: Von seinem Hoch bei über 180 Dollar stürzte der Kurs bis zum 24. Juni auf gut 130 Dollar ab, das Unternehmen verlor dabei über 600 Milliarden Dollar an Wert. Den Chef selbst dürfte der – vermutlich temporäre – Verlust des Billionärsstatus nicht allzu sehr betrüben: Laut Bloomberg ist sein Vermögen seit Jahresbeginn trotz der SpaceX-Baisse um mehr als 330 Milliarden Dollar gewachsen.


Raus aus Riester?

Im Zuge der Reform der staatlich geförderten Altersvorsorge erhalten Riester-Sparer die Möglichkeit, in das neue Fördersystem zu wechseln. Für die rund 15 Millionen Riester-Verträge gilt jedoch Bestandsschutz, und den zu nutzen kann auf lange Sicht von Vorteil sein. Ein Umsatteln sollte daher sorgfältig überlegt werden – wer einmal raus aus Riester ist, kann nicht wieder zurück.
Klassifikation: Geschäftlich – Intern
Im Vergleich schneiden vor allem ältere Riester-Verträge mit hohem Garantiezins gut ab. Auch Familien profitieren stark von der Förderung, insbesondere solche mit geringem Einkommen und mehreren Kindern. Zudem lohnt sich ein Wechsel kurz vor Rentenbeginn in der Regel nicht mehr. „Interessant kann das neue System vor allem für jüngere Sparerinnen und Sparer mit langem Anlagehorizont sein, die mehr Kapitalmarktchancen nutzen wollen“, fasst der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zusammen. Riester-Sparer, die unsicher sind, ob ein Umstieg sinnvoll wäre, sollten fachkundige, unabhängige Beratung in Anspruch nehmen.


Neue Herausforderung für Versicherer: KI-gestützte Betrugsversuche

Mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugte Bilder sind mittlerweile selbst für geübte Augen nicht mehr von authentischen Fotos zu unterscheiden. Die Betrugsbekämpfung im Versicherungswesen macht das naturgemäß nicht einfacher. Es braucht heutzutage kein technisches Know-how mehr, um Schadensbilder oder Dokumente wie Rechnungen zu fingieren, auch eine plausible Schilderung des angeblichen Schadenshergangs liefert die KI auf Wunsch mit.
Für die Versichertengemeinschaft, die am Ende für die ergaunerten Summen geradestehen muss, ist das eine besorgniserregende Entwicklung. Schon bisher, mit konventionellen Betrugsmethoden, flossen pro Jahr nach einer Schätzung des Branchen-Gesamtverbands GDV rund 6 Milliarden Euro unrechtmäßig aus den Kassen der Schaden- und Unfallversicherer ab.
Klassifikation: Geschäftlich – Intern
Hoffnung stiftet indes, dass die KI beides kann: Betrugsbeihilfe und Betrugsaufdeckung. So nutzen die Versicherer verstärkt selbst KI, um Schadensfälle zu prüfen.
„Die große Mehrheit der Versicherten reicht Schäden korrekt ein“, betont der GDV. „Gleichzeitig ist Versicherungsbetrug kein Kavaliersdelikt. Wer Fotos manipuliert, Belege fälscht oder Schäden vortäuscht, riskiert nicht nur den Verlust des Versicherungsschutzes, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.“


Vorsicht vor Links und Telefonnummern in SMS

Ein langjähriger Kunde einer großen Online-Trading-Plattform erhielt im Februar eine SMS, die von der Plattform zu stammen schien und wie üblich im entsprechenden Nachrichtenverlauf (Thread) angezeigt wurde. Die Sprache war fehlerfrei und stilistisch nicht auffällig. Inhalt der SMS war eine Warnung: Es sei eine größere Auszahlung vorgemerkt worden. Wenn der Kunde sie nicht selbst veranlasst habe, solle er eine in der SMS angegebene Nummer anrufen. Das tat der besorgte 24-Jährige, woraufhin er mit einem akzentfrei Deutsch sprechenden vorgeblichen Mitarbeiter der Plattform verbunden wurde. Dieser forderte ihn auf, sein Guthaben sofort auf ein „Treuhandkonto“ zu überweisen, andernfalls drohe der Totalverlust. Verängstigt folgte der Kunde der Anweisung und transferierte über 18.000 Euro. Die sind nun weg, denn SMS und Callcenter stammten von Betrügern.

Der Fall sorgte für große Aufmerksamkeit und dürfte dazu beigetragen haben, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einige Wochen später eine Warnung vor dieser Abzockmethode herausgab. Technisch wird sie durch sogenanntes SMS-Spoofing ermöglicht, das Versenden einer SMS unter falscher Nummer. Es empfiehlt sich deshalb, bei Links oder Telefonnummern, die per SMS zusammen mit alarmierenden Aufforderungen zur Kontaktaufnahme geschickt werden, höchst misstrauisch zu sein.


Das Werkstattrisiko hat Grenzen

Wenn eine Kfz-Werkstatt unwirtschaftlich arbeitet oder falsche Abrechnungen vorlegt, muss prinzipiell der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung die Zusatzkosten übernehmen. Im Rechtsdeutschen heißt das Werkstattrisiko. Dass die Werkstätten damit keinen Haftungsfreibrief erhalten, hat indes das Landgericht Saarbrücken kürzlich in zweiter Instanz bestätigt: Zu den Aufgaben eines Fachbetriebs gehöre es, die in einem Schadengutachten vorgesehenen Reparaturarbeiten auf ihre Plausibilität und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Geschehe das nicht und werde die Reparatur dadurch teurer als nötig, sei die Werkstatt schadensersatzpflichtig.

Im Saarbrücker Fall hatte eine Werkstatt für die Lackierung eines Unfallfahrzeugs – wie im privaten Gutachten angesetzt – 80 Arbeitswerte abgerechnet. Die Herstellervorgaben sahen dafür allerdings nur 56 Arbeitswerte vor, weshalb der Versicherer lediglich fünf Sechstel des Rechnungsbetrags erstatten wollte. Den Rest, rund 1.000 Euro, muss die Werkstatt nach dem Urteil nun abschreiben.