Erstes Fahrradpolicen-Rating legt große Unterschiede offen
Der Fahrradbestand in Deutschland steigt seit Jahren kontinuierlich, und die Zweiräder werden immer kostspieliger – vor allem wegen des E-Bike- und Pedelec-Booms. Um diese Werte abzusichern, gibt es mittlerweile eine Vielzahl spezieller Fahrradpolicen. Zwar decken auch Hausratversicherungen in der Regel Fahrraddiebstahl ab. Der Schutz hat aber meist enge Grenzen, während Kaskoschäden etwa durch Vandalismus oder einen Sturz ganz außen vor sind. Für hochwertige Räder ist eine Extraabsicherung daher ratsam.
Zur Orientierung im Tarifdschungel kann seit Kurzem das erste Fahrradpolicen-Rating auf dem deutschen Markt herangezogen werden, erstellt vom renommierten Analysehaus Franke und Bornberg. Die Versicherungsexperten haben 83 Tarife von 36 Anbietern durchleuchtet. Nur sieben erhielten die Top-Note. „Unser Erstrating zeigt: Die Qualitätsunterschiede sind erheblich – von hervorragend bis mangelhaft ist alles vertreten. Wer nicht genau hinschaut, riskiert einen Tarif mit echten Deckungslücken“, fasst Franke-und-Bornberg-Geschäftsführer Michael Franke zusammen. Vor allem in puncto Diebstahlschutz ließen viele Angebote zu wünschen übrig. Das Ergebnis zeigt: Vor dem Abschluss einer Fahrradpolice sollte fachkundiger Rat eingeholt werden, um die Passgenauigkeit und Qualität des gewählten Tarifs sicherzustellen.
Silberstreif am deutschen Konjunkturhorizont
Die Hoffnungen auf einen zarten Aufschwung nach jahrelanger Stagnation schienen bereits im ersten Quartal wieder obsolet zu sein. Infolge des Irankrieges und der Blockade der Straße von Hormus schnellten die Energiepreise nach oben und rissen Lieferketten. Doch nun zeigen aktuelle Zahlen zur Konjunkturentwicklung, dass die deutsche Wirtschaft durchaus auch mit dieser erneuten Großkrise umgehen kann.
Zum einen verzeichnete der ifo-Geschäftsklimaindex, der auf Angaben von rund 9.000 Führungskräften fußt, im Juli den dritten Anstieg in Folge. Mit 86,6 Punkten drückt er zwar keinen unbändigen Optimismus aus, aber: „In dieser schwierigen Gemengelage ist das ein Lichtblick“, wie ifo-Umfragechef Klaus Wohlrabe einordnet. Zum anderen vermeldete das Statistische Bundesamt für das zweite Quartal ein Wachstum von 0,2 Prozent und korrigierte den Wert für das erste von 0,3 auf 0,4 Prozent. Auch dies wäre in normalen Zeiten kein Grund für Erleichterung, erscheint angesichts des konjunkturellen Gegenwinds jedoch als Anzeichen einer Erholung. Der Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) Volker Treier bringt die Meinung vieler Volkswirte auf den Punkt: „Das Wachstum von 0,2 Prozent ist ein erfreuliches Signal, aber längst kein Befreiungsschlag.“
Run auf die private Krankenversicherung
Da die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Ruder laufen, hat die Bundesregierung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein Bündel unpopulärer Maßnahmen verabschiedet. Kassenpatienten müssen zum einen mehr zahlen, vor allem wenn sie gut verdienen, und erhalten zum anderen künftig weniger Leistungen.
So werden beispielsweise homöopathische Leistungen gestrichen, Zuschüsse zum Zahnersatz gekürzt und Zuzahlungen erhöht. Die beitragsfreie Familienversicherung für Ehe- und Lebenspartner wird eingeschränkt. Auf der anderen Seite wird die Beitragsbemessungsgrenze – also das maximal beitragspflichtige Einkommen – außerordentlich erhöht: Zur regulären Anpassung gemäß Lohnentwicklung kommt 2027 eine Anhebung von 300 Euro pro Monat hinzu. Unterm Strich bedeutet das für Versicherte mit höherem Einkommen eine zusätzliche Beitragsbelastung von rund 50 Euro pro Monat, bei Selbstständigen rund 100 Euro.
In der Folge erlebt die private Krankenversicherung derzeit einen Nachfrageboom. Zwar hat auch sie mit steigenden Kosten zu kämpfen, doch ihre meist umfangreichen Leistungen bleiben lebenslang garantiert.
„Gewinn für Anleger“: das Fondsrisikobegrenzungsgesetz
Seit April gilt das Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds (dessen voller Name hier einen ganzen Absatz in Anspruch nähme), mit dem EU-Leitlinien zum Liquiditätsmanagement in Fonds in deutsches Recht übertragen werden. Es verpflichtet Kapitalverwaltungsgesellschaften, für jeden offenen Fonds mindestens zwei geeignete Liquiditätsmanagement-Instrumente in den Anlagebedingungen zu hinterlegen und deren konkrete Anwendung zu beschreiben. Für Geldmarktfonds reicht ein Instrument aus. Das Gesetz führt die infrage kommenden Instrumente abschließend auf, die selbst keineswegs neu, sondern seit Langem im Einsatz sind – etwa Swing Pricing, Dual Pricing oder Rücknahmebeschränkungen.
Anleger können damit nun vor einer Zeichnung von Anteilen etwa an einem offenen Investment- oder Immobilienfonds erfahren, mit welchen Preisanpassungen oder Limitierungen sie im Liquiditätsstressfall rechnen müssen. Überdies gilt für offene Immobilienfonds nun: Wenn sie innerhalb von fünf Jahren drei Mal die Rücknahme aussetzen, müssen sie abgewickelt werden.
„Ich halte die Neuregelung im Grundsatz für einen Gewinn für die Anleger“, kommentiert der Fachanwalt für Kapitalmarktrecht Ingo Janert im Finanzmagazin procontra. Das Liquiditätsrisiko offener Fonds könne zwar kein Gesetz beseitigen, doch werde es mit der Neuregelung fairer verteilt.
Wachsende Offenheit gegenüber privaten Cyberversicherungen
Die Bedrohung aus dem Netz nimmt Jahr für Jahr zu, und KI erleichtert Cyberkriminellen ihre „Arbeit“ zusätzlich. Dass davon nicht nur Unternehmen und andere Organisationen betroffen sind, offenbart die Global Cyber Risk and Insurance Survey 2026, für die im Auftrag von Munich Re 9.500 Personen in 20 Ländern befragt wurden. 58 Prozent von ihnen gaben an, im Privatleben bereits mindestens einem Cyberangriff zum Opfer gefallen zu sein. Die größten Risiken sind Betrug beim Onlineshopping, Phishing und Übernahme von Konten, Identitätsdiebstahl und Missbrauch personenbezogener Daten.
Angesichts dieser Gefahren zeigen sich 37 Prozent der Befragten offen für eine private Versicherung gegen Cyberschäden. Fünf Jahre zuvor lag dieser Wert noch bei 28 Prozent. Auf die Frage, warum die Interessierten noch keine solche Police abgeschlossen haben, antworteten 32 Prozent, gar keine Kenntnis von der Existenz von Cyberversicherungen zu haben. 
Eine Cyberpolice deckt in der Regel finanzielle Schäden durch Internetkriminalität ab, leistet aber auch Unterstützung bei der Prävention, der Löschung problematischer Inhalte oder bei Rechtsstreitigkeiten. Die Tarife unterscheiden sich mitunter stark voneinander, weshalb ein gründlicher Vergleich unabdingbar ist.
Wohnungsbau in der Talsohle?
Im vergangenen Jahr sank die Zahl der fertiggestellten Wohnungen in Deutschland mit 206.600 auf den niedrigsten Stand seit 2012. Um eine Trendwende einzuleiten, verabschiedete die Bundesregierung im Herbst den „Bau-Turbo“, mit dem die Genehmigungsprozesse deutlich beschleunigt werden sollten. Offenbar ohne kurzfristigen Erfolg, wie eine aktuelle Prognose des ifo Instituts zeigt: 2026 werden hierzulande voraussichtlich nur rund 185.000 Einheiten fertiggestellt.
„Die Aussichten für den Wohnungsbau in Deutschland hatten sich bis zum Februar zwar etwas aufgehellt. Der Irankrieg und die anziehende Bauinflation dürften den Projektentwicklern und Häuslebauern das Leben aber wieder erschweren“, erklärt ifo-Branchenexperte Ludwig Dorffmeister. Immerhin sei ab dem nächsten Jahr mit einem Aufwärtstrend zu rechnen; von 195.000 fertiggestellten Wohnungen gehen die Forscher für 2027 aus, im Jahr darauf könnten es sogar 210.000 werden. Der Wohnraum wird dringend gebraucht: Derzeit fehlen deutschlandweit etwa 1,4 Millionen Wohnungen, insbesondere in den Großstädten.
Pflegevorsorge weit hinter eigentlichem Bedarf
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) möchte die schwarz-rote Koalition mehr Stabilität in die Finanzen der sozialen Pflegeversicherung bringen. Das läuft naturgemäß auf eine stärkere Belastung der Beitragszahler sowie der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen hinaus. So sollen die Zuschläge für Heimunterbringung sechs Monate später als bisher gezahlt werden. Die Voraussetzungen für die Zuteilung eines Pflegegrades werden verschärft. Und pflegende Klassifikation: Geschäftlich – Intern
Angehörige werden laut Gesetzentwurf weniger Ausgleich bei den Rentenbeiträgen erhalten. Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung angehoben werden, Kinderlose sollen zusätzlich mehr zahlen.
Damit wird der Schutz der gesetzlichen Pflegeversicherung noch löchriger. Bereits heute zahlen Pflegebedürftige bei Heimunterbringung laut Verband der Ersatzkassen im ersten Jahr monatlich im Schnitt 3.364 Euro aus eigener Tasche zu. Das finanzielle Risiko ist also enorm, zumal die Pflegebedürftigkeit in der alternden Gesellschaft Jahr für Jahr zunimmt. Dennoch halten die Bundesbürger sich bei der Vorsorge zurück: Lediglich rund 5 Prozent haben eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen. Dabei lässt sich bereits mit einem zweistelligen Monatsbeitrag wirksam Vorsorge betreiben.
BGH stärkt Immobilienverkäufer in Notlagen
Wer eine Immobilie in einer Notlage weit unter ihrem eigentlichen Wert verkauft, kann im Nachhinein auf Rückabwicklung oder Schadensersatz hoffen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) abschließend entschieden, nachdem sich die Vorinstanzen noch gegensätzlich positioniert hatten.
Im verhandelten Fall ging es um eine Ehefrau, die nach der Trennung von ihrem Mann finanziell klamm war und deshalb 40 Prozent des gemeinsamen Eigenheims an zwei Käufer veräußerte. Im Gegenzug stellten die Erwerber sie von einem hälftigen Bankdarlehen frei, was auf einen Kaufpreis von 55.000 Euro hinauslief. Kurz darauf musste das Objekt zwangsversteigert werden, wozu ein Wertgutachten eingeholt wurde. Es bezifferte den Wert auf 690.000 Euro – 40 Prozent der Immobilie hätten demnach 276.000 Euro kosten müssen. Die Verkäuferin klagte daraufhin auf Rückabwicklung wegen Sittenwidrigkeit.
Die BGH-Richter gaben ihr recht, da das eklatante Missverhältnis zwischen Verkaufspreis und tatsächlichem Wert auf ein wucherähnliches Rechtsgeschäft schließen lasse. Dazu reiche schon eine Spanne von 100 Prozent; beim Fünffachen wie in diesem Fall sei davon auszugehen, dass die Käufer die Notlage der Verkäuferin mit verwerflicher Gesinnung ausgenutzt haben. Jener steht deshalb Schadensersatz zu, denn eine Rückabwicklung ist nach der erfolgten Zwangsversteigerung nicht mehr möglich.


